Wird die Therapie von meiner Krankenkasse / meinem Kostenträger übernommen?
Es bestehen Rahmenverträge mit einigen Krankenkassen, sodass die Kosten für die Therapie in diesen Fällen unter gewissen Voraussetzungen übernommen werden. Bei den gesetzlichen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, privaten Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder Einzelfallentscheidungen der privaten oder gesetzlichen Krankenkassen sind Kostenübernahmen ebenfalls möglich. In Folge einer Beantragung wird im Einzelfall über die Kostenübernahme entschieden.